Aktuelles
Urheberrechtsschutz für Pippi Langstrumpf ja, aber ...
Die literarische Figur Pippi Langstrumpf genießt Urheberrechtsschutz, hat der BGH entschieden. Die Klage gegen Penny-Markt wegen Pippi-Abbildungen aber wies er ab.
Die Penny-Markt GmbH hatte zur Bewerbung von Karnevalskostümen Abbildungen verwendet, die sich an Astrid Lindgrens Figur anlehnten. Aus diesem Grund verlangte die Erbengemeinschaft der 2002 verstorbenen Autorin Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr von 50.000 Euro. Das LG und OLG Köln gaben der Klage statt.
Privatkopieabgabe rechtens - Amazon muss zahlen
Eine allgemeine Privatkopieabgabe auf Speichermedien kann mit dem EU-Recht vereinbar sein, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
EP-Rechtsausschuss: Rechte der Urheber "vergessen"
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag einstimmig seine Änderungsanträge zur EU-Richtlinie zur kollektiven Rechteverwertung und Online-Musik beschlossen.
Ausschüttungen: Patentamt prüft und schweigt
Die Bundesregierung – sprich: das Bundesministerium für Justiz – will keine Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen zweier Urteile auf die Ausschüttungspraxis deutscher Verwertungsgesellschaften abgeben.
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